Allgemeine Geschäftsbedingungen

Imcotex GmbH — Eventlocation Wasserturm Hamburg-Lohbrügge

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Imcotex GmbH, Richard-Linde-Weg 21f, 21033 Hamburg (Geschäftsführer: Jörn Schmidt) — nachfolgend „Vermieter“ — und dem Mieter/Auftraggeber — nachfolgend „Mieter“.

Sie gelten sowohl für Verbraucher (B2C) als auch für Unternehmer (B2B) und regeln die Vermietung der Eventlocation (Teil A) sowie die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen (Teil B).

§ 2 Vertragsschluss und Widerrufsrecht

Verbraucher (B2C): Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Raumnutzungsvertrages durch beide Parteien zustande.

Unternehmer (B2B): Der Vertrag kommt durch schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters und Zahlung der Anzahlung gemäß § 3 durch den Mieter zustande. Mit der Buchungsbestätigung übermittelt der Vermieter die Buchungsbedingungen (Anlage zur Buchungsbestätigung), die der Mieter mit der Anzahlung als verbindlich akzeptiert (§ 305 ff. BGB i.V.m. § 310 Abs. 1 BGB).

Für Verbraucher: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsieht, kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 3 Mietpreise, Anzahlung und Restzahlung

  • Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt.
  • Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtmiete fällig.
  • Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.
  • Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

§ 4 Kaution

Am Veranstaltungstag ist eine Kaution in Höhe von 250€ in bar zu hinterlegen. Ohne Hinterlegung der Kaution erfolgt keine Schlüsselübergabe.

§ 5 Mietdauer und Übergabe

Die reguläre Mietzeit beginnt um 16:00 Uhr und endet um 12:00 Uhr des Folgetages. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 30€ netto berechnet.

§ 6 Reinigung, Glasbruch und Müll

  • Die Location ist in einem „besenreinen“ Zustand zurückzugeben.
  • Optionale Endreinigung durch den Vermieter: 99€ netto (ca. 4 Stunden Reinigung).
  • Glasbruch wird mit 5€ pro Stück berechnet.
  • Der Mieter ist verpflichtet, sämtlichen Abfall und Leergut selbst zu entsorgen.

§ 7 Stornierung

  • Mehr als 8 Wochen vor dem Termin: kostenfreie Stornierung.
  • 8 bis 4 Wochen vor dem Termin: 50% der Gesamtmiete als Schadensersatz.
  • Weniger als 4 Wochen vor dem Termin: 100% der Gesamtmiete.
  • Die Stornierung bedarf der Schriftform.

§ 8 Zutritt und Marketing

Der Vermieter behält sich das Hausrecht bei öffentlichen Veranstaltungen vor. Während der Veranstaltung dürfen Foto- und Videoaufnahmen für Website und Social Media angefertigt werden. Mit dem Betreten der Location erklären sich die Gäste damit einverstanden.

§ 9 Besondere Pflichten und Toilettenteilung

  • Der Mieter trägt das volle Veranstaltungsrisiko.
  • Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch seine Gäste verursacht werden.
  • Bei Parallelveranstaltungen kann eine Toilettenteilung bis 23:00 Uhr erforderlich sein.
  • Die geltenden Lärmschutzbestimmungen sind einzuhalten.

GEMA-Anmeldung und -Vergütung

Diese Klausel regelt, wer die Veranstaltung bei der GEMA anmeldet und die GEMA-Vergütung trägt. Maßgeblich ist, ob hauseigenes Catering (HotPot, BBQ) oder eine hauseigene Getränkeflat gebucht wurden.

Szenario A — Mieter ist Anmelder (B2C-Selbstversorger ohne hauseigenes Catering und ohne hauseigene Getränkeflat):

  • Der Mieter ist Veranstalter im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
  • Der Mieter meldet die Veranstaltung selbst bei der GEMA an und trägt die GEMA-Gebühren in voller Höhe.
  • Der Mieter stellt die Imcotex GmbH von sämtlichen Nachforderungen, Bußgeldern und Rechtsverteidigungskosten der GEMA auf erstes Anfordern frei.

Szenario B — Imcotex ist Anmelder (alle Buchungen mit hauseigenem Catering oder hauseigener Getränkeflat — HotPot, BBQ, Classic-/Deluxe-Flat sowie die B2B-Pakete Kickoff, Signature und Executive):

  • Die Imcotex GmbH übernimmt die GEMA-Anmeldung.
  • Der Mieter zahlt eine GEMA-Pauschale von 50 € netto als gesonderte Position auf der Rechnung (zzgl. 19 % MwSt.).
  • Übersteigt die tatsächliche GEMA-Forderung im Einzelfall die Pauschale (z. B. außergewöhnlich hohe Gästezahl oder Live-Musik), wird die Differenz nach Abrechnung der GEMA in Rechnung gestellt; der Mieter wird vorab informiert.

Bei öffentlichen Veranstaltungen, bei denen die Imcotex GmbH selbst Veranstalter oder Mitveranstalter ist, gilt Teil B dieser AGB; diese § 9-Klausel findet auf solche Veranstaltungen keine Anwendung.

§ 10 Schlussbestimmungen

  • Sind mehrere Personen als Mieter benannt, haften diese gesamtschuldnerisch.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

Teil B — Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

Anwendungsbereich: Teil B gilt für alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen, die von der Imcotex GmbH als Veranstalter oder Mitveranstalter durchgeführt werden (z. B. Ticket-Events, Themenpartys, gemeinsame Promotion mit Dritten). Die im Rahmen der Event-Ankündigung oder beim Ticketkauf bekanntgegebenen Teilnahmebedingungen ergänzen Teil B; bei Widersprüchen gehen sie vor.

Hausrecht & Altersfreigaben: Die Imcotex GmbH übt das Hausrecht aus. Einlass und Aufenthalt können bei Störung des Veranstaltungsablaufs oder Verstoß gegen die Hausordnung verweigert werden. Altersfreigaben (insbesondere nach dem Jugendschutzgesetz) werden je Event in der Ankündigung bekanntgegeben und am Einlass kontrolliert.

Garderobe & Wertsachen: Eine Garderobe wird, sofern angeboten, ohne Aufsicht bereitgestellt. Für eingebrachte Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen, soweit der Imcotex GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Bild- und Tonaufnahmen: Während öffentlicher Veranstaltungen werden Foto- und Videoaufnahmen für Website und Social Media erstellt. Mit dem Betreten der Location erklären sich Besucher hiermit einverstanden; ein Widerspruch ist am Einlass möglich.

GEMA: Bei öffentlichen Veranstaltungen ist die Imcotex GmbH Anmelder gegenüber der GEMA und trägt die Vergütung selbst. § 9 (B2C/B2B-Mietverhältnisse) findet keine Anwendung.

Stand: Mai 2026 | Imcotex GmbH

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