Allgemeine Geschäftsbedingungen
Imcotex GmbH — Eventlocation Wasserturm Hamburg-Lohbrügge
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Imcotex GmbH, Richard-Linde-Weg 21f, 21033 Hamburg (Geschäftsführer: Jörn Schmidt) — nachfolgend „Vermieter“ — und dem Mieter/Auftraggeber — nachfolgend „Mieter“.
Sie gelten sowohl für Verbraucher (B2C) als auch für Unternehmer (B2B) und regeln die Vermietung der Eventlocation (Teil A) sowie die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen (Teil B).
§ 2 Vertragsschluss und Widerrufsrecht
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Raumnutzungsvertrages durch beide Parteien zustande.
Für Verbraucher: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsieht, kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 3 Mietpreise, Anzahlung und Restzahlung
- Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt.
- Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtmiete fällig.
- Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.
- Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
§ 4 Kaution
Am Veranstaltungstag ist eine Kaution in Höhe von 250€ in bar zu hinterlegen. Ohne Hinterlegung der Kaution erfolgt keine Schlüsselübergabe.
§ 5 Mietdauer und Übergabe
Die reguläre Mietzeit beginnt um 16:00 Uhr und endet um 12:00 Uhr des Folgetages. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 30€ netto berechnet.
§ 6 Reinigung, Glasbruch und Müll
- Die Location ist in einem „besenreinen“ Zustand zurückzugeben.
- Optionale Endreinigung durch den Vermieter: 99€ netto (ca. 4 Stunden Reinigung).
- Glasbruch wird mit 5€ pro Stück berechnet.
- Der Mieter ist verpflichtet, sämtlichen Abfall und Leergut selbst zu entsorgen.
§ 7 Stornierung
- Mehr als 8 Wochen vor dem Termin: kostenfreie Stornierung.
- 8 bis 4 Wochen vor dem Termin: 50% der Gesamtmiete als Schadensersatz.
- Weniger als 4 Wochen vor dem Termin: 100% der Gesamtmiete.
- Die Stornierung bedarf der Schriftform.
§ 8 Zutritt und Marketing
Der Vermieter behält sich das Hausrecht bei öffentlichen Veranstaltungen vor. Während der Veranstaltung dürfen Foto- und Videoaufnahmen für Website und Social Media angefertigt werden. Mit dem Betreten der Location erklären sich die Gäste damit einverstanden.
§ 9 Besondere Pflichten und Toilettenteilung
- Der Mieter trägt das volle Veranstaltungsrisiko.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch seine Gäste verursacht werden.
- Bei Parallelveranstaltungen kann eine Toilettenteilung bis 23:00 Uhr erforderlich sein.
- Die geltenden Lärmschutzbestimmungen sind einzuhalten.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Sind mehrere Personen als Mieter benannt, haften diese gesamtschuldnerisch.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
Stand: 2026 | Imcotex GmbH